Am 9. November 2018 wurde die Verordnung der Datenschutzbehörde über Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist (DSFA-V), die sog. "Blacklist", im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Blacklist normiert die Verarbeitungsvorgänge, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.
Mit unserem neuen Erweiterungspaket "E-Privacy Report" erweitern wir die Funktionalitäten unseres Datenschutz-Tools DPMSreport.
E-Privacy Report bietet 2 neue Funktionalitäten:
Im Rahmen des Arbeitskreises Daten des Fachverbands UBIT der Wirtschaftskammer Österreich haben wir zahlreiche Muster und Informationen für IT-Dienstleister zusammengestellt, die für die Vorbereitungen auf die Datenschutzgrundverordnung erleichtern sollen.
Die DSGVO sieht einen umfassenden Anwendungsbereich vor: JEDER, der Daten nicht zu privaten Zwecken verarbeitet, ist vom Anwendungsbereich betroffen, d.h. Unternehmen, Organisationen, Vereine, öffentliche Bereich (Behörden, öffentliche Stellen, Ministerien, etc.), aber auch Forschungseinrichtungen und soziale Einrichtungen.